Das Merkblatt 2010-15 «Brandschutz in Kompaktlagern» dient als Unterstützung für die Erstellung von Konzepten für Kompaktlager und beinhaltet Empfehlungen für die Realisierung sowie die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft. Mit der Publikation dieses Brandschutzmerkblattes werden für die bekannten Risiken die zu erreichenden Schutzziele aufgezeigt. Mit dem Einhalten der Schutzziele durch geeignete Lösungsansätze soll ein angemessener Schutz von Personen und Sachwerten erreicht werden. Das Merkblatt enthält Hinweise baulicher, technischer, organisatorischer und abwehrender Art zur Vermeidung und Begrenzung von Bränden bei Kompaktlagern.
Das Brandschutzmerkblatt gilt ab 1. Februar 2023, es wurde durch die Technische Kommission VKF am 7. Dezember 2022 genehmigt.